VerwertungGesellschaften

GEMA, SUISA, AUME und viele weitere Verwertungsgesellschaften kümmern sich um die mechanischen Vervielfältigungsrechte und Lizensierung der Werke. Im wesentlchen vertreten die Verwertunsggesellschaften weltweit die Interesse Ihrer Mitglider bzw. der registrierten Autoren, Komponisten und Verleger. Für jede Vervielfältigung ist eine sogenannte Freistellung oder Herstellungsgenehmigung. Diese wird mit Hilfe eines Formulares beantragt. Bei diesem Antrag prüft die jeweilige Verwertungsgesellschaft ob die herzustellende CD, Schallplatte oder DVD lizenzpflichtige Titel Ihrer Mitglieder enthält. ALs Hersteller bekommen wir dann von Ihnen oder der Verwertungsgesellschaft direkt die “Freistellung”. Ohne Freistellung dürfen keine Waren ausgeliefert werden.

LIZENZGEBÜHREN & Links

Je nach dem ob die verwendeten Werke lizenpflichtig sind und ob Sie GEMA Mitglied sind kommen unterschiedliche Lizenzgebühren auf Sie zu. Grundsätzlich gilt, dass Sie eine sogenannte Null-Rechnung erhalten wenn kein lizenzpflichtiges Material verwendet wird. Sollten Sie GEMA Mitglied sein und Ihre CD selbst veröffentlichen müssen Sie bis 500St. Auflage nur einen geringen Bearbeitungsgebühr statt Lizenzen zahlen. Als Plattenfirma bzw. Label fallen bei Veröffentlichungen von GEMA Reertoire Mindestlizenzen von circa 0,72Euro / Stück zzgl. Steuern an. Diese Angaben sind ohne Gewähr – bitte erkundigen Sie sich bei der für Sie Zuständigen Verwertungsgesellschaft. Sonderkonditionen erhalten zudem Mitglieder verschiedener Verbände.

Weitere Informationen, Formulare, wichtige Details und Antworten zu vielen Fragen finden Sie unter den folgenden Links auf den offiziellen Homepages der jeweiligen Verwertungsgesellschaften:

zur GEMA Online-Services (D) Zur AKM/AUME Online APP (AT) Zur SUISA Online Service (CH) Zur SIAE HOMEPAGE (ITA) Zur ASCAP HOMEPAGE (US)

Unser Service...

Sollten Sie sich selbst nicht um die Freistellung kümmern wollen können wir dies kostengünstig für Sie übernehmen. Damit wir dies in Ihrem Namen machen dürfen müssen wir von Ihenn die Genehmigung erteilt bekommen. Für die Freistellung benötigen wir die folgenden Informationen. Bitte telen Sie uns diese früh genug mit da die Freistellungsbearbeitug bei den Verwertungsgesellschaften je nach Saison und Aufkommen 2-3 Wochen dauern kann. Nach Eingang der Freistellung lassen Sie uns diese bitte umgehend in Kopie per Mail oder Fax zukommen.

Notwendige Allgemein-Infos

  • Name des Auftraggebers/Anmelders
  • Adresse des Auftraggebers/Anmelders
  • Telefonnummer des Auftraggebers/Anmelders
  • eMail-Adresse
  • Webseite-Adresse
  • UID/VAT-Nummer
  • LC-CODE falls vorhanden
  • Produkttitel & Künstlername
  • Klarnamen aller Autoren, Komponisten, Bearbeiter
  • Lizenz/Nutzungs-Vereinbarungen

Notwendige Produkt-Details

  • Tonträger-Titel & Künstler Name
  • Datenträger-Format
  • Auflagemenge Gesamt
  • Anzahl der Tonträger für Promotion
  • Endverbraucher-Verkaufspreis inkl. Mw.St.
  • Sonderproduktion oder kostenlose Beilage
  • GEMA Mitgliedsnummern
  • Titelliste mit Spieldauer der einzelnen Tracks
  • Gesamtspieldauer des Tonträgers
  • Namen beteiligter Verlage
Suisa Logo

SUISA

Schweiz

aume akm logo

AKM-AUME

Österreich

GEMA Logo

GEMA

Deutschland

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